Jährlich werden in Deutschland mehrere hundert Milliarden Euro vererbt. Ob aber das Erbe auch wirklich bei denen ankommt, für die es vorgesehen ist, ist alles andere als sicher. Denn es gibt viele offene Fragen:
• Was bedeutet „gesetzliche Erbfolge“ und welche Konsequenzen hat sie?
• Wie kann ich von der gesetzlichen Erbfolge abweichen?
• Welche Möglichkeiten habe ich, ein Testament zu gestalten?
• Wie sinnvoll ist das sogenannte Berliner Testament?
• Was bedeutet „Pflichtteil“?
• Kann ich jeden vom Erbe ganz ausschließen?
• Sollte ich am besten schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen?
Zum Beantworten dieser und weiterer Fragen veranstaltet die CATUS AG am
im Landhotel St. Gereon, Carl-Zuckmayer-Platz 3, 55299 Nackenheim
einen kostenfreien Informationsabend und lädt dazu alle Interessenten herzlich ein.
Das Fachliche übernimmt Herr Rechtsanwalt Alexander Maas aus der Kanzlei Arens-Maas-Kollegen in Mainz. Die Kanzlei ist Mitglied im DVEV, der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. Neben der Präsentation einiger Grundlagen wird Alexander Maas auch Beispiele aus der Praxis aufgreifen und erläutern. Zudem steht er nach seinem Vortrag zum Beantworten von Fragen rund um das Thema zur Verfügung.
Im Anschluss informiert die CATUS AG über die Möglichkeiten der Verwaltung und Weitergabe von Vermögen.
Im „inoffiziellen“ Teil der Veranstaltung wird für das leibliche Wohl bestens gesorgt sein, regem Austausch und vertiefenden Gesprächen sind in angenehmer Atmosphäre Tür und Tor geöffnet.
Die CATUS AG freut sich sehr, Sie an diesem Abend begrüßen zu dürfen.
Anmeldungen bitte per Fax an 06135 – 95 00 16 oder E-Mail: info@catus-ag.de