CATUS AG
Am Kümmerling 24-26
D-55294 Bodenheim
Telefon: + 49 6135 931 239
Telefax: + 49 6135 950 016
E-Mail: info@catus-ag.de
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Vertretungsberechtigter Vorstand: Ernst Rudolf
Aufsichtsratsvorsitzender: Horst Farr, Würzburg
Firmensitz: Bodenheim
Registergericht: Amtsgericht Mainz
Registernummer: HRB 43612
KWG Zulassungsnummer: 117854
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 211630012
Inhaltlich Verantwortlicher: Ernst Rudolf
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Die CATUS AG Vermögensverwaltung als Wertpapierinstitut gem. § 15 WpIG ist zugelassen und beaufsichtigt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Abschlussprüfer 2023:
B+H Deutsche Revisionsgesellschaft mbH
Angaben nach der Institutsvergütungsverordnung: Sämtliche Mitarbeiter des Instituts sind zu in ihrer Höhe feststehenden Monatsvergütungen beschäftigt. Erfolgsbezogene Vergütungselemente gibt es nicht. Kein Mitarbeiter kann hohe Risikopositionen eingehen. Sofern Bonuszahlungen gewährt werden, werden diese von der Geschäftsleitung in Ansehung der Ertragslage des Instituts proportional zu ihren Monatsvergütungen ausbezahlt. Den Mitarbeitern wurden im Geschäftsjahr 2023 keine Bonuszahlungen Am Stichtag 31.12.2023 waren 11 Mitarbeiter im Institut beschäftigt. Die Lohnsumme im Geschäftsjahr 2023 betrug inkl. Vorstandsgehälter 426 T€ (incl. AG-SV-Anteilen).
VuV-Ombudsstelle
Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr. 2013/EU vom 21.5.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der VuV-Ombudsstelle sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden können.
Die CATUS AG ist Mitglied des VuV und damit dieser Schlichtungsstelle angeschlossen.
Für den Fall, dass einer Kundenbeschwerde zwischen den Parteien nicht unmittelbar abgeholfen werden kann, wird damit Kunden die Möglichkeit eröffnet, die Schlichtungsstelle anzurufen. Das Schlichtungsverfahren ist für den Antragsteller kostenfrei.
Die Anschrift der VuV-Ombudsstelle lautet:
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Weitere Informationen zur VuV-Ombudsstelle (u. a. Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung, Antragsformular) erhalten Sie unter http://vuv-ombudsstelle.de
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Bildnachweis
Catus AG, eigene Bilder
ViaVerde: shutterstock, O. Le Moal
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:
- Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu
- Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
- Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
- Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
- Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).
Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art. 4 OffenlegungsVO)
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
- Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
- Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
- Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen ( 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO.
- Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.