Im Jahr 2015 stellte der Tagesspiegel fest, dass bis 2025 in Deutschland etwa 3,1 Billionen (also 3.100 Milliarden!) Euro vererbt werden, wovon eine große Menge an Ehepartner, aber der Löwenanteil, nämlich 2,1 Billionen Euro, an die nächste Generation fließe. In diesen Tagen des Jahres 2018 sind wir mittendrin. Vererben und Erben laufen auf Hochtouren, aber nicht immer geht alles glatt. Stattdessen passiert es viel zu oft, dass das Erbe nicht bei denen ankommt, für die es vorgesehen ist. Die CATUS AG hatte deshalb den richtigen Riecher, als sie „Richtig vererben und erben, Vermögen sinnvoll verwalten“ zum Thema ihrer Infoveranstaltung machte: In dem mit 30 Teilnehmern fast bis auf den letzten Platz gefüllten Saal erläuterte mit Rechtsanwalt Alexander Maas ein ausgewiesener Experte zunächst per Impulsvortrag die Grundlagen und später in Einzelgesprächen praktische und persönliche relevante Details des deutschen Erbrechts.
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[gdlr_frame type=“normal“ align=“left“ caption=“Rechtsanwalt Alexander Maas während seines Vortrags“] [gdlr_image_link type=“image“ image_url=“https://www.catus.ag/wp-content/uploads/2018/06/7J5A6150_DxO_35_25_750.jpg“
link_url=“https://www.catus.ag/wp-content/uploads/2018/06/7J5A6150_DxO_35_25_750.jpg“ title=“Rechtsanwalt Alexander Maas“ alt=“Rechtsanwalt Alexander Maas“ width=“500px“][/gdlr_frame]
Der Mensch wäre kaum er selbst, wenn in der Aussicht auf finanziellen Hinzugewinn aus einem möglichen Güterstandsmodell (am bekanntesten: die Zugewinngemeinschaft) kein Potenzial für viel Streit stecken würde, führte Alexander Maas aus eigener Erfahrung schöpfend treffend aus. Vererbende (die der Gesetzgeber übrigens „Erblasser“ nennt) sollten deshalb auf keinen Fall denken, dass die Erben in jedem Fall mit Anstand alles unter sich regeln. Wer den Fährnissen der gesetzlichen Erbfolge aus dem Weg gehen will, muss die Sache selbst in die Hand nehmen, und zwar durch ein Testament oder einen Erbvertrag (vom Gesetzgeber übrigens „Verfügung von Todes wegen“ genannt). Während ein Testament, entweder eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder gemeinsam mit einem Notar verfasst und eigenhändig unterschrieben, jederzeit widerrufen und neu aufgesetzt werden kann und damit das alte verdrängt, bindet sich in einem Erbvertrag der Erblasser gegenüber seinem Vertragspartner. Juristen sagen, der Vertragspartner erlange eine gesicherte Position in Gestalt einer Anwartschaft. Will sagen: Das, was im Vertrag steht, steht ihm zu.
Besser mit Vermögensverwalter
„Die größten Schwierigkeiten entstehen immer dann, wenn im Testament oder Erbvertrag nicht die eindeutigen Namen derjenigen stehen, die erben sollen“, berichtete Alexander Maas, der auch als Testamentsvollstrecker tätig ist, aus der Praxis. „Je klarer die Angaben, desto leichter ist es, das Erbe im Sinne des Vererbenden durchzusetzen. Und: Wenn es zu Schwierigkeiten in der Erbfolge kommt, was viele Ursachen haben kann, besteht die Gefahr, dass Vermögen blockiert ist, vorübergehend nicht mehr angemessen betreut werden und davon Schaden nehmen kann. Dann ist es ein klarer Vorteil, wenn schon vor dem Erbfall ein Vermögensverwalter eingeschaltet war.“
Auf das Stichwort „Vermögensverwaltung“ übernahm CATUS-Vorstand Ernst Rudolf die Rolle des Protagonisten und baute die Brücke zwischen Erbrecht und Vermögensverwaltung auf das Fundament bleibender Handlungsfähigkeit.
[gdlr_frame type=“normal“ align=“right“ caption=“Ernst Rudolf“] [gdlr_image_link type=“image“ image_url=“https://www.catus.ag/wp-content/uploads/2018/06/7J5A6176_DxO_27_25_750.jpg“ link_url=“https://www.catus.ag/wp-content/uploads/2018/06/7J5A6176_DxO_27_25_750.jpg“ title=“E. Rudolf“ alt=“E. Rudolf“ width=“400px“][/gdlr_frame]„Wenn ein Vermögensverwaltungsvertrag besteht, haben wir Zugriff auf das Vermögen und wir sind zu jeder Zeit in der Lage, angemessen zu agieren“, berichtete Rudolf. „Denn ein Vermögensverwaltungsvertrag gilt über den Tod hinaus. Dann sorgen wir dafür, dass bei unklarer Erbfolge beispielsweise der Zugang zu Bankdepots erhalten bleibt und wir betreuen das Vermögen in jeder Marktlage optimal.“ Vermögensverwaltung hilft aber nicht nur, den schlimmsten Fall zu vermeiden, sondern ist ein entscheidender Faktor, um, auch in Hinblick auf das Erbe, schon zu Lebzeiten zu bestmöglichen Lösungen zu kommen. Es gibt einfache und effektive Möglichkeiten, Vermögen rechtzeitig zu verteilen. Vermögensverwalter kennen und vermitteln Anlagelösungen, die Einkommenssteuer und Erbschaftssteuer sparen. Sie beraten ihre Mandanten, wie sie ihre Vermögenswerte so steuern, dass im Todesfall klar ist, wer was bekommt, und sie schon zu Lebzeiten weniger Steuern zahlen. Und noch besser: Der Erblasser zahlt zu Lebzeiten und die Erben zahlen im Erbfall weniger Steuern.
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Flexible und rechtssichere Lösungen
Kein Wunder also, dass immer mehr Erbanwälte und Steuerberater zum Wohle ihrer Mandanten die Zusammenarbeit mit Vermögensverwaltern suchen und sich mit ihnen im Allgemeinen und Speziellen über optimale Geldanlage austauschen. Dabei ist der Umstand von Vorteil, dass Vermögensverwalter seit einigen Jahren flexible und rechtssichere Lösungen anbieten können.
Wie überhaupt sich Vermögensverwaltung in den vergangenen Jahren sehr geöffnet hat. „Früher war sie nur Millionären zugänglich, aber heutzutage bieten wir als professionelle Vermögensverwalter unsere Dienste für Anlagevolumen ab 30.000 Euro an“, berichtet Ernst Rudolf. „Damit profitieren auch Kleinanleger von außerordentlichen Vorteilen, genießen wie alle unsere Kunden eine ganzheitliche Betreuung – unabhängig, fair und transparent.“
Es ist aber kein Anleger auf eine Mindestsumme angewiesen. Denn eine Sparplan-Vermögensverwaltung beginnt bei 200 Euro im Monat und kombiniert neben der aktiven Betreuung der Anlagen zwei weitere Vorteile: Anleger setzen mit überschaubaren Beträgen auf breite Märkte, streuen damit ihr Geld und sind auf der sicheren Seite. Und: Niemand muss sein Vermögen auf einen Schlag an die Börse tragen, alles geschieht in kleinen, überschaubaren Schritten.
Nach so viel positiver Gesamtinformation standen Alexander Maas und Ernst Rudolf allen Interessenten für Einzelgespräche zur Verfügung, die in angenehmer Atmosphäre von einem Imbiss mit Ausschank abgerundet wurden.
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