Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Ihnen die Versicherung zahlt, wenn Sie ihre Kapitallebensversicherung vor Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit kündigen. Oftmals ist diese Kündigung mit Nachteilen verbunden. Es kann aber auch wesentlich nachteiliger für Sie sein, eine Versicherung weiterlaufen zu lassen bis zum Ende der Laufzeit. Das liegt daran, dass alle bestehenden Kapitallebensversicherungen mit dem Nachteil der Niedrigverzinsung zu kämpfen haben. D.h. die Kapitallebensversicherungen legen überwiegend in Anleihen an, also Wertpapieren, die vom Zins abhängig sind. Allerdings sind die Zinserträge innerhalb der Kapitallebensversicherungen schon seit geraumer Zeit geringer, als die internen Kosten, die so eine Versicherung verursacht. Somit macht der Neuabschluss einer Kapitallebensversicherung aufgrund des niedrigen Zinsniveaus schon seit Jahren keinen Sinn mehr. Bei länger laufenden Kapitalversicherungen ist ebenfalls zu prüfen, ob überhaupt noch der Garantiezins gewährleistet werden kann. Da die meisten Gesellschaften schon seit Jahren den Garantiezins nicht mehr erwirtschaften. Zudem stellt sich bei den riesigen Schuldenbergen, die von Staaten und Unternehmen angehäuft worden sind, die berechtigte Frage, ob diese Schulden überhaupt noch zurückgeführt werden können. Wenn das teilweise nicht der Fall ist, dann wirkt sich das natürlich zusätzlich negativ auf die Auszahlungen von Kapitallebensversicherungen aus. Kapitallebensversicherungen haben den Vorteil, dass man intern angehäufte Beträge nicht versteuern muss oder nur teilweise versteuern muss. Bei Kündigung würde dieser Steuervorteil entweder ganz verloren gehen, je nachdem wann die Kündigung erfolgt bzw. wann die Kapitallebensversicherung abgeschlossen worden ist. Aber dennoch ist es in vielen Fällen trotz Verlust der Steuervorteile sinnvoll, eine Kündigung vorzunehmen. Da bei mangelnden Erträgen natürlich auch keine Steuervorteile aus Erträgen erzielt werden können. Sprich, wenn Sie nichts gewonnen haben, also keinen Gewinn in der Versicherung haben, können Sie auch keine Steuervorteile daraus ziehen.